Impfen
Empfohlene Impfungen für Herbst/Winter 2023/2024
Für den Herbst/Winter 2023/2024 empfehlen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) eine einzelne Impfung für besonders gefährdete Personen ab 16 Jahren, deren letzte Impfung oder Infektion mindestens 6 Monate zurückliegt.
Zu dieser Personengruppe gehören:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen mit definierten Vorerkrankungen (siehe unten)
- Personen mit Trisomie 21
- Schwangere Personen mit Vorerkrankungen (Schwangeren Personen ohne Vorerkrankungen wird nur dann eine Impfung empfohlen, wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin dies im Einzelfall für medizinisch notwendig erachtet.)
Die Liste der definierten Vorerkrankungen ist in der Impfempfehlung zu finden.
Für einen bestmöglichen Schutz in der Wintersaison, wird die Impfung im Zeitraum zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember empfohlen.
Ziel der Covid-19 Impfung ist es, besonders gefährdete Personen vor schweren Covid-19 Verläufen und Hospitalisierungen zu schützen. Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Die Covid-19 Impfungen schützen in der aktuellen Lage zudem nur gering vor milden Infektionen und Übertragungen.
Für Gesundheitsfachpersonen empfehlen BAG und EKIF daher diesen Winter keine Impfung gegen Covid-19.
Die Dokumente zur Impfempfehlung finden Sie auf der Seite des BAG unter folgendem Link: Dokumente (admin.ch).
Kostenübernahme
Für oben genannte Personengruppen, welchen BAG und EKIF eine Impfung empfehlen, werden die Kosten einer Impfung übernommen.
In Apotheken Basel-Stadts werden ab Januar 2024 nur vom BAG/EKIF empfohlene Impfungen von Personen mit Wohnort Kanton Basel-Stadt übernommen. Ein Nachweis des Wohnortes (z.B. Krankenkassenkarte) ist bei der Impfung vorzuweisen. Selbstzahlerimpfungen können in Apotheken weiterhin allen Personen angeboten werden, welchen keine Impfung empfohlen ist.
Kosten für Impfungen ausserhalb der Empfehlung, z.B. für Gesundheitsfachpersonen ohne Vorerkrankungen oder für eine bevorstehende Reise, müssen von der geimpften Person selber übernommen werden. Die Impfung gegen Bezahlung steht zudem auch Personen aus dem Ausland ohne obligatorische Krankpflegeversicherung (OKP) offen, wie z.B. Touristinnen und Touristen oder Geschäftsreisenden, sowie Auslandsschweizern und Auslandsschweizerinnen.
Impfungen gegen Bezahlung sind in Arztpraxen und Apotheken, sowie dem Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Institut möglich. Weitere Informationen zum aktuellen Impfangebot finden Sie hier.
Verfügbare Impfstoffe und Impfangebote im Kanton Basel-Stadt
Für den Herbst 2023 wurden neue Impfstoffe hergestellt, welche an die Omikron XBB.1.5-Variante angepasst sind. Diese Impfstoffe sind seit dem 16. Oktober 2023 in den impfenden Betrieben des Kanton Basel-Stadts verfügbar.
Arztpraxen und Apotheken:
- Moderna
- Pfizer/BioNTech, für Erwachsene (wird aktuell nur vereinzelt angeboten)
Eine Liste mit den aktuellen Orten und Impfangeboten in Arztpraxen und Apotheken finden Sie hier.
Schweizerisches Tropen- und Public-Health-Institut:
- Moderna
- Pfizer/BioNTech, für Erwachsene
- Pfizer/BioNTech für Kinder im Alter von 5 - 11 Jahren
Informationen zu Terminvereinbarungen im Schweizerischen Tropen- und Public Health Institut finden Sie hier.
Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax ist ab Januar 2024 nicht mehr vefügbar.
Der Impfstoff Janssen ist seit Juni 2023 nicht mehr verfügbar.
Welche Dokumente werden für eine Impfung benötigt?
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Institution, bei welcher Sie sich impfen lassen möchten, welche Dokumente Sie mitbringen müssen.
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
- Impfbüchlein (falls ein Eintrag der Impfung gewünscht ist)
- Krankenkassenkarte
- Identitätskarte (ID) / Ausweis
- Zahlungsmöglichkeiten (bei nicht empfohlenen Impfungen)
Zusätzlich für Impfungen in Apotheken:
- Ab Januar 2024 können vom BAG/EKIF empfohlene Impfungen in Apotheken nur für Personen mit Wohnort Basel-Stadt angeboten werden. Hierfür ist ein Nachweis des Wohnorts (z.B. Krankenkassenkarte) nötig.
- Personen unter 65 Jahren, welchen eine Impfung empfohlen ist, benötigen analog der Grippeimpfung einen Nachweis oder ein Rezept des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, um die Zugehörigkeit zu den besonders gefährdeten Personen zu bestätigen.
- Bei Personen über 65 Jahren ist die Identitätskarte oder ein Ausweis ausreichend.
Impfnachweise / Impfzertifikate
Seit dem 1. September 2023 ist das Zertifikatssystem abgestellt. Es können keine Covid-19 Impfzertifikate mehr ausgestellt, erneuert, korrigiert oder bei Verlust ersetzt werden, siehe auch: Covid-Zertifikat (admin.ch)
Impfungen können weiterhin im Impfbüchlein dokumentiert werden.
Ehemaliges Impfzentrum Basel-Stadt
Personen, welche sich im ehemaligen Impfzentrum Basel-Stadt haben impfen lassen und einen Nachweis der Impfung benötigen, können sich weiterhin an das ehemalige Impfzentrum wenden. Bitte beachten Sie, dass ein Nachtrag ins Impfüchlein nicht möglich ist.
Kontakt: Corporate.Health@centramed.ch
Weitere und allgemeine Informationen finden Sie hier:
Informationen für Arztpraxen und Apotheken
Wenn weitere baselstädtische Arztpraxen und Apotheken Interesse bekunden, Covid-19 Impfungen auch in ihren Räumlichkeiten anzubieten, können sich diese an folgende E-Mail-Adresse wenden: coronaimpfstoff@bs.ch
- FAQs für Fachpersonen des BAGs finden Sie hier.
- Dokumente des BAG und der EKIF für Fachpersonen finden Sie hier.
Impfen in Pflegeheimen
Der Einsatz der mobilen Einheiten in Alters- und Pflegeheimen ist abgeschlossen.
Informationen in weiteren Sprachen
- Information about Covid19 vaccination in Switzerland (migesplus.ch)