Coronavirus: Anpassung des Testregimes, Auswirkungen in Basel-Stadt

Die Bundesbehörden haben entschieden, die Finanzierung der Corona-Testkosten per Ende 2022 zu beenden. Die Kosten für symptomatische Covid-19-Tests müssen somit ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich selber getragen werden. Im Kanton Basel-Stadt rechnet deshalb das Gesundheitsdepartement mit einem starken Rückgang der Testaktivitäten. Über das Weiterführen der freiwilligen repetitiven Tests in Schulen und Betrieben kann erst Anfang 2023 entschieden werden. Dafür ist ein Parlamentsentscheid nötig.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 entschieden, einzelne Massnahmen der Pandemiebekämpfung zu verlängern (siehe Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit). Nicht verlängert wird die Übernahme der Testkosten durch den Bund. Das Parlament hatte in der Wintersession entschieden, die Testkostenfinanzierung durch die öffentliche Hand per Ende 2022 zu beenden.

Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen somit ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich von derjenigen Person bezahlt werden, die sich testen lässt. Die Kosten für ärztlich angeordnete Tests werden – vorbehältlich der Franchise und des Selbstbehalts – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, wenn der Test notwendig ist, um das weitere medizinische Vorgehen zu bestimmen.

Durch die Veränderung des Testregimes wird erwartet, dass die Nachfrage nach Corona-Tests im Januar 2023 stark absinkt. Dies hat auch Auswirkungen auf das Angebot von Teststellen in Basel-Stadt. Das Testzentrum am Universitätsspital Basel (USB) wird in Absprache zwischen dem Gesundheitsdepartement und dem USB per 31. Januar 2023 geschlossen. Bis zu diesem Datum sind die Öffnungszeiten täglich von 9 bis 13 Uhr.

Eine Übersicht über weitere Teststellen in Basel-Stadt ist auf der folgenden Website zusammengestellt und wird grundsätzlich laufend aktualisiert: Kanton Basel-Stadt - Liste der Teststellen (bs.ch) Das Gesundheitsdepartement empfiehlt, sich vor Aufsuchen einer Teststelle im Vorfeld online oder telefonisch zu erkundigen, ob das Testangebot noch aktuell ist.

Freiwilliges repetitives Testen in Schulen und Betrieben

Das repetitive Testen an den Schulen und in systemrelevanten Betrieben wird bis auf weiteres fortgesetzt. Für Routine-Tests in Schulen und Betrieben hat der Regierungsrat Basel-Stadt dem Grossen Rat für 2023 Ausgaben von rund 4,4 Mio. Franken brutto respektive 3,1. Mio Franken netto beantragt (siehe Regierungsrats-Entscheid vom 29. November 2022 und Grossratsdatenbank). Die Differenz wäre vom Bund getragen worden. Der Grosse Rat wird im Januar 2023 entscheiden, ob Basel-Stadt die anfallenden Kosten alleine trägt. Wie hoch diese sein würden, hängt von der Testhäufigkeit ab, die sich derzeit auf tiefem Niveau bewegt.

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