Covid-19-Massnahmen des Bundes: Auswirkungen in Basel-Stadt

Der Bundesrat hat heute weitere Lockerungsschritte beschlossen, darunter die Öffnung der Aussenbereiche von Restaurantbetrieben per 19. April 2021. Der Regierungsrat Basel-Stadt begrüsst diese vorsichtige Vorgehensweise trotz der aktuell fragilen epidemiologischen Lage. Um ein unkontrolliertes Ansteigen der lokalen Infektionszahlen zu vermeiden, sieht der Regierungsrat Basel-Stadt zusätzliche Massnahmen in Hot-Spots vor.

Viele Menschen in der Region freuen sich darauf, sich in Aussenbereichen von Basler Restaurants und Bars wieder bewirten zu lassen. Da die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus noch nicht gebannt ist, müssen weiterhin die Schutzkonzepte und Hygienemassnahmen eingehalten werden, damit die Gesundheit der Gäste und des Personals geschützt wird.

Um ein unkontrolliertes Ansteigen der lokalen Infektionszahlen an stadtbekannten Hot-Spots zu vermeiden, hat der Regierungsrat Basel-Stadt deshalb einen neuen Paragraphen in der kantonalen Covid-19-Verordnung verabschiedet. Gemäss dem neuen § 3d (Zusätzliche Massnahmen) kann der Kantonsarzt besondere Schutzmassnahmen in Hot-Spots verfügen, insbesondere eine örtlich begrenzte generelle Maskentragpflicht und ein örtlich begrenztes Konsumationsverbot auf der Allmend. Diese besonderen Schutzmassnahmen sind ab Montag in der Steinenvorstadt vorgesehen. Hier darf auf der Allmend ausserhalb der gekennzeichneten Bar- und Restaurantbereiche nichts konsumiert werden. Die Behörden danken den Restaurationsbetrieben und den Gästen, dass sie die Schutzkonzepte, Vorgaben der Sitzpflicht und weitere Vorgaben einhalten.

Diese Regelung ist vorerst bis zum 31. Mai 2021 befristet.

nach oben