Therapie
Welche Therapiemöglichkeiten gibt es bei Covid-19?
Die Behandlung besteht in erster Linie in der Linderung von Symptomen und Behandlung von Komplikationen. Für Personen mit bestätigter Covid-19 Erkrankung, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen, kann eine antivirale Therapie und/oder Antikörpertherapie sinnvoll sein. Für spezifische Risikogruppen gibt es solche Therapien auch ambulant (siehe unten).
Das wichtigste Mittel, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden, bleibt weiterhin die Impfung.
Frühtherapie und Präexpositionsprophylaxe für Covid-19 Patientinnen und Patienten
Personen mit stark geschwächtem Immunsystem haben ein deutlich erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken. Ein Teil dieser Personen baut trotz wiederholter Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gegen SARS-CoV-2 keinen ausreichenden Immunschutz auf.
In der Schweiz stehen mehrere Substanzen für diese Personengruppe zur Verfügung:
Antikörpertherapie: Sotrovimab (Xevudy®) als Therapie und Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) als Präexpositions-Prophylaxe (Prävention) und Therapie von COVID-19.
Antivirale Therapie: Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid®) als Frühtherapie von SARS-CoV-2 Infektionen
Paxlovid® ist das einzige direkt wirksame, orale Virostatikum, welches in der Schweiz zugelassenen ist.
Wer profitiert von einer Frühtherapie bzw. Präexpositionsprophylaxe?
Die Frühtherapie und Präexpositionsprophylaxe ist in erster Linie für Hochrisikopatienten- und Patientinnen mit einer sehr geringen oder fehlenden Immunantwort nach Impfungen angedacht. Nach sorgfältiger Prüfung können auch andere Patienten oder Patientinnen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung (siehe Kriterienliste SSI D (PDF)) von den Therapien profitieren.
Stand 13.02.2023:
- Gemäss den aktuellen Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI) wird derzeit eine prophylaktische Anwendung monoklonaler Antikörper wie Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) bei schwer immundefizienten Patientinnen und Patienten mit ungenügendem Impfschutz gegen Covid 19 nicht empfohlen.
- Weiterhin ist eine Anwendung monoklonaler Antikörper, wie Sotrovimab (Xevudy®) oder Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld), zur Behandlung von Covid-19 bei den gegenwärtig in der Schweiz zirkulierenden Virusstämmen und auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstandes, zurzeit nicht empfohlen.
In seltenen Fällen und spezifischen Situationen kann eine prophylaktische Behandlung oder Therapie mit diesen monoklonalen Antikörpern von Spezialisten in Betracht gezogen werden. Siehe hierzu auch die Kriterienliste SSI D.
Wo werden die Frühtherapie bzw. Präexpositionsprophylaxe angeboten?
Für externe Zuweisungen steht die Frühtherapie mit Paxlovid®, sowie die Präexpositions-Prophylaxe mit Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) auf der Medizinischen Poliklinik des Universitätsspitals Basel-Stadt zur Verfügung.
Paxlovid® kann seit Ende Juli 2022 auch durch Ärzte verschrieben und auf Rezept in Apotheken abgegeben werden. Zur notfallmässigen Abgabe am Wochenende steht die Notfallapotheke im Petersgraben zur Verfügung.Der Bund übernimmt die Kosten für ambulante Anwendungen zur Behandlung einer bestätigten Coronavirus Erkrankung unter Einhaltung der Kriterien der SSI, solange diese Arzneimittel nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Die Kontraindikationen der Therapie sind unbedingt zu beachten. Ausführliche Informationen sind zusammengestellt unter: Koordination der Versorgung mit wichtigen Covid-19-Arzneimitteln (admin.ch)
Wichtige Hinweise für öffentliche Apotheken und selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte betreffend der Bestellung von Paxlovid®
Neu ist es seit dem 22.12.2022 selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzten sowie allen öffentlichen Apotheken möglich, Paxlovid® ohne vorgängig vorliegendes Rezept zu bestellen. Somit besteht die Möglichkeit, auf eigenes Risiko ein kleines Lager von Paxlovid® anzulegen, wie unter Normalbedingungen. Wichtig ist, dass dieses Lager bei Verfall nicht durch den Bund vergütet wird. Hierdurch bestehen ausreichend Möglichkeiten für Patientinnen und Patienten zeitnah Paxlovid® zu erhalten. Notfall-Lieferungen von Alloga werden daher nicht mehr durch den Bund vergütet, sind allerdings weiterhin - auf Kosten des Bestellers - möglich. Wir möchten nochmals auf folgende Sachverhalte besonders aufmerksam machen:
Mit der Bestellung bestätigt die unterzeichnende Person, dass
- Paxlovid® nur gegen ärztliche Verordnung von einer/einem gemäss KVG zugelassenen und zu Lasten der OKP tätigen Ärztin/Arzt für an Covid-19 erkrankte, in der Schweiz wohnhafte Personen unter Einhaltung der Kriterien der SSI abgegeben wird. Zulässig sind Abgaben an nicht in der Schweiz wohnhafte Personen, sofern sie ein Rezept einer/eines gemäss KVG zugelassenen und zu Lasten der OKP tätigen Ärztin/Arzt haben und sich in der Schweiz aufhalten. Rezepte ausländischer resp. nicht KVG zugelassener Ärzte/Ärztinnen sind nicht zulässig.
- keine prophylaktische Verordnung oder Abgabe erfolgt.
- zur Kenntnis genommen wurde, dass die Abgabe, der Versand resp. der Vertrieb ins Ausland verboten und unter Umständen strafbar ist (vgl. Art. 86 ff. HMG).
- zur Kenntnis genommen wurde, dass Bestellungen ausserhalb der Bestellzeiten Kosten für den Besteller verursachen, welche nicht vom Bund übernommen werden.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite des BAG Koordination der Versorgung mit wichtigen Covid-19-Arzneimitteln (admin.ch), dort finden Sie zudem auch die folgenden Informationsblätter: