Zahnmedizinische Versorgung ist sichergestellt

Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestehen auch für die Zahnärztinnen und Zahnärzte des Kantons Basel-Stadt besondere Richtlinien. Nur noch absolute Notfälle werden behandelt.

Die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus betreffen auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Kanton Basel-Stadt. Da im Praxisalltag Personenkontakte unvermeidlich sind, werden diese auf ein absolutes Minimum reduziert. Dabei gilt der Grundsatz, dass nicht zwingende Behandlungen und Wahlbehandlungen ausgesetzt werden, bis die Massnahmen des Bundesrates aufgehoben werden. Dies teilen die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) Basel-Stadt und das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB) mit.

Das UZB stellt die zahnmedizinische Versorgung sicher. Patientinnen und Patienten, bei denen vorübergehend eine Behandlung in den Privatpraxen nicht möglich ist, können ans UZB überwiesen werden. Besteht bei zu behandelnden Patientinnnen und Patienten der dringende Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, können diese ebenfalls an das UZB überwiesen werden. Das UZB verfügt über die entsprechende Infrastruktur und die Schutzausrüstungen, um auch infizierte Patientinnen und Patienten im Notfall behandeln zu können.

Das UZB ist bis auf weiteres von 08:00 bis 15.30 Uhr geöffnet. Zwischen 15:30 Uhr und 18:00 Uhr erreichen Patientinnen und Patienten den Notfalldienst unter 061 267 25 25. Ab 18:00 Uhr erreicht man den Nachtnotfalldienst über die Nummer der Medizinischen Notrufzentrale 061 261 15 15. Die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einem bestätigten Covid-19-Fall kann nur nach telefonischer Voranmeldung auf 061 267 26 10 erfolgen.

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