Tagesbulletin Coronavirus: 931 bestätigte Fälle im Kanton Basel-Stadt

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt meldet mit Stand Donnerstag, 23. April 2020, 9 Uhr, 931 positive Fälle von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Zudem hat das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzkonzepten erstellt.

Mit Stand Donnerstag, 23. April 2020, 9 Uhr, liegen 931 positive Fälle von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt vor. Die Abnahme der positiven Basler Fälle im Vergleich zu gestern ist auf eine Datenbereinigung zurückzuführen. Seit gestern sind drei neue Fälle hinzugekommen. Fünf Doppelmeldungen, die sich im März und in den ersten Apriltagen ereigneten (Datum korrigiert), sind erkannt worden und entsprechend weggefallen. Die drei letzten Tage ohne Neuinfektionen waren korrekt.

793 Personen der 931 positiv Getesteten und damit mehr als achtzig Prozent sind wieder genesen. Der Kanton Basel-Stadt verzeichnet unverändert 45 Todesfälle.

Im Kanton Basel-Stadt werden nebst den Tests der Kantonsbewohnerinnen und -bewohner auch Tests von Verdachtsfällen aus anderen Schweizer Kantonen und dem grenznahen Ausland durchgeführt. Bisher sind die Tests von 1443 Personen positiv ausgefallen (inklusive der 931 Basler Fälle).

Aktuell befinden sich 29 Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt aufgrund einer Covid-19-Infektion in Spitalpflege in einem baselstädtischen Spital. Total sind es 42 Personen (inklusive ausserkantonale und ausländische Patientinnen und Patienten). Insgesamt sieben Personen benötigen Intensivpflege. Die anderen Patientinnen und Patienten befinden sich auf der normalen Station.

Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzkonzepten

Im Hinblick auf die schrittweise Lockerung der Massnahmen des Bundesrates zum Schutz vor dem Coronavirus, die am kommenden Montag, 27. April 2020, beginnt, hat das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt branchenübergreifende Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzkonzepten erstellt (siehe Anhang). Die aufgeführten Punkte sind allgemeine Hilfestellungen. Die Lockerung der Massnahmen des Bundesrates werden die kantonalen Behörden interdepartemental begleiten und überwachen. Jeder Betrieb muss seine konzeptgestützten Schutzmassnahmen aufzeigen können. Das Gesundheitsdepartement weist darauf hin, dass der wichtigste Schutz das weiter konsequente Einhalten der Verhaltens- und Hygienemassnahmen ist.

Hinweise:

Wir weisen darauf hin, dass sich die Zahlen gemäss www.bag.admin.ch unterscheiden können.

Link zu den Muster-Schutzkonzepten des Bundes: https://backtowork.easygov.swiss/

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