Sofortmassnahmen des Regierungsrats im Zusammenhang mit dem Coronavirus – Unterstützungslücke für selbständig Erwerbende wird geschlossen

Der Regierungsrat hat Ausgaben zu Lasten des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit an selbstständig Erwerbende, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus arbeitslos geworden sind und vom Bund bisher nicht berücksichtigt werden, bewilligt. Im Weitern hat der Regierungsrat bereits beschlossene wirtschaftliche Massnahmen zur Abfederung der Folgen des Coronavirus formalisiert

Unterstützung für arbeitslos gewordene selbständig Erwerbende:
Der Bundesrat hat Erwerbsersatzleistungen für selbständig Erwerbende eingerichtet, deren Betrieb auf behördliches Geheiss wegen der Corona-Krise geschlossen wurde (z.B. Coiffeure), die Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben oder aus medizinischen Gründen in Quarantäne sind. Der Kanton richtet nun Unterstützungsleistungen für selbständig Erwerbende ein, welche die Voraussetzungen des Bundes nicht erfüllen, die aber auch wegen der Corona-Krise nachweislich einen namhaften Einbruch bei den Einnahmen erlitten haben bzw. weiterhin erleiden. Es sind dies all jene Betriebe, die nicht behördlich geschlossen wurden - und deren Inhaber auch keine jungen Kinder betreuen - sich aber dennoch mit einem starken Nachfrageeinbruch konfrontiert sehen. Im Vordergrund stehen dabei selbstständige Erwerbende aus den Gesundheitsberufen, aber auch inhabergeführte Gewerbebetriebe oder selbstständige Taxifahrerinnen und Taxifahrer. Die Leistungen werden dem kantonalen Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entnommen. Dafür steht ein maximaler Betrag von 20 Millionen Franken zu Verfügung. Die kantonalen Leistungen werden in Umfang und Abwicklung analog der Erwerbsersatzleistungen des Bundes ausgestaltet. Der Regierungsrat hat dazu eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie tritt am 1. April 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Mai 2020.

Rahmenvertrag mit der Basler Kantonalbank
Der Regierungsrat hat den Rahmenvertrag mit der Basler Kantonalbank zur Umsetzung des Unterstützungsprogramms in Sachen Coronavirus genehmigt. Der Regierungsrat hat am 10. März 2020 ein Unterstützungsprogramm für basel-städtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschlossen. Dieses beinhaltet Überbrückungskredite mit staatlicher Bürgschaft. Für dessen Umsetzung hat der Regierungsrat am 24. März 2020 die Verordnung betreffend Gewährung von Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus erlassen. (Vgl. dazu die Medienmitteilung vom 24. März 2020, https://www.bs.ch/nm/2020-coronavirus-das-untersuetzungsprogramm-fuer-unternehmen-startet-frueher-rr.html). Gemäss dieser Verordnung ist der Rahmenvertrag, der die Einzelheiten der Bürgschaftsgewährung zwischen der oder dem Kreditgebenden und dem Kanton regelt, von Regierungsrat zu genehmigen.

Verordnung zur Unterstützung von Tagesbetreuungseinrichtungen
Der Regierungsrat hat am 24. März beschlossen, auch für die Tagesbetreuungseinrichtungen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Bekämpfung des Coronavirus abzufedern (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 24. März 2020, https://www.bs.ch/nm/2020-weitere-sofortmassnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-coronavirus-rr.html). Nun hat er die entsprechende Verordnung über Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in der Tagesbetreuung erlassen. Die Tagesbetreuungseinrichtungen erhalten die ausfallenden Elternbeiträge – abzüglich Entschädigungen Dritter, beispielsweise für Kurzarbeit, und abzüglich Minderaufwand für nicht anfallende Sachkosten – vollumfänglich während der Dauer der ausserordentlichen Lage entschädigt. Die Unterstützung wird auf Gesuch hin bewilligt. Um Liquiditätsengpässe bei den Betreuungseinrichtungen zu verhindern, werden Vorauszahlungen geleistet. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 16. März 2020 in Kraft und gilt längstens bis zum 31. August 2020.

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