Kantonale Unterstützungsleistungen für Hotellerie, Gastronomie und weitere Tourismusbereiche

Der Regierungsrat beschliesst ein Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie sowie weitere Tourismusbereiche und erlässt die entsprechende Verordnung. Für das Unterstützungsprogramm stellt der Regierungsrat den Betrag von 15 Millionen Franken bereit, den er dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entnimmt. Eine entsprechende Motion wird damit innerhalb eines Monats umgesetzt.

Der Regierungsrat erlässt die Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm insbesondere für Hotellerie und Gastronomie. Sie tritt am 1. November 2020 in Kraft. Die Verordnung hält fest, dass für das Unterstützungsprogramm maximal 15 Millionen Franken aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eingesetzt werden. In erster Linie sollen Unternehmen der Hotellerie und der Gastronomie berücksichtigt werden. Der Regierungsrat kann weitere Unternehmen aus der Tourismusbranche berücksichtigen, welche wegen der Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ebenfalls einen längerfristigen und namhaften Umsatzrückgang erleiden.

Der kantonale Unterstützungsbeitrag wird anhand der UVG-Lohnsumme des Jahres 2019 berechnet und kann entsprechend der Unternehmensart abgestuft festgesetzt werden. Der Regierungsrat hat ein Fachgremium eingesetzt, welches zu einem späteren Zeitpunkt über die Gesuche entscheiden wird. In einem ersten Schritt wird das Fachgremium jedoch die näheren Bestimmungen zur Berechnung der Unterstützungsbeiträge und zu Umfang und Form des Gesuchs entwerfen und diese dem Regierungsrat zum Beschluss vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt können die Gesuche eingereicht werden.

Der Regierungsrat hatte in seiner ersten Stellungnahme zur Motion Thomas Gander (SP) betreffend „Erhalt und Sicherung der touristischen Infrastruktur und der Arbeitsplätze im Hotel- und Gastgewerbe» festgehalten, dass er das Anliegen dieses breit unterstützten Vorstosses übernehmen wird und schnell auf die schwierige Situation in der Hotel- und Gastronomiebranche reagieren will. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sollen Gesuche, die auf kantonaler Ebene genehmigt werden können, dem Bund weitergeleitet werden, wo gemäss dem Covid-19-Gesetz weitere Unterstützungsbeträge ausgerichtet werden können.

nach oben