Massnahmen und Veranstaltungen
Aufhebung der Massnahmen
Per Freitag, 1. April 2022, hat der Bundesrat die Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben. Auch die kantonale Verordnung wurde per 1. April 2022 aufgehoben. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage und es gelten keine behördlich angeordneten Massnahmen mehr.
Schutzschirm für Publikums-Grossveranstaltungen
Der sogenannte Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll bis Ende 2022 bestehen bleiben. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind derzeit auf Bundesebene in Arbeit und sollen – nach Beschluss des Bundesrats – auch auf kantonaler Ebene geschaffen werden. Gesuche können jedoch bereits eingegeben werden, so dass eine Vorprüfung erfolgen kann.