Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Ich habe Krankheitssymptome. Wie muss ich vorgehen?
Haben Sie Kontakt zu besonders gefährdeten Personen (privat/ im Beruf), dann gehen Sie sich testen, aber verwenden Sie dafür nicht den Selbsttest, da dieser nicht zuverlässig genug ist. Bis zum Erhalt des Ergebnisses empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden und bei jedem Kontakt eine Maske zu tragen.
Bei einem positiven Testergebnis befolgen Sie bitte unsere Empfehlungen, siehe Positiver Test
2. Wann soll ich mich testen lassen?
Gehen Sie sich testen, wenn Sie Krankheitszeichen haben, welche zu einer COVID-19 Erkrankung passen, insbesondere, wenn Sie Kontakt mit besonders gefährdeten Personen (privat/ im Beruf) haben. Selbsttests sollten hierfür nicht verwendet werden, da diese zu ungenau sind.
3. Wer zahlt den Test?
Bei Symptomen oder nach Kontakt zu einer infizierten Person werden die Testkosten vom Bund übernommen. Selbsttests werden in diesen Fällen nicht empfohlen und die Kosten dafür auch nicht vom Bund übernommen.
4. Wer ist mein Ansprechpartner bei medizinischen Fragen?
Bei Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes wenden Sie sich in erster Linie an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Falls sie oder er nicht erreichbar sein sollte, wenden Sie sich an die Medizinische Notrufzentrale (Tel. 061 261 15 15), in Notfällen an die Sanität (Tel. 144).
5. Wie muss ich mich verhalten, damit ich keine weiteren Personen anstecke?
Siehe Hinweise unter Positiver Test.
6. Welche weiteren Personen müssen von der infizierten Person informiert werden?
Es wird empfohlen nach bewusstem engem Kontakt (> 15min, < 1.5m, ohne Maske) mit einer besonders gefährdeten Person, diese zu informieren.
So kann diese gut auf Krankheitszeichen achten und gegebenenfalls testen gehen.
Weiter Informationen unter Positiver Test
7. Muss ich mich nach der Genesung weiterhin an die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln halten?
Da eine erneute Infektion mit dem Coronavirus und dessen Übertragung auch nach der Erkrankung möglich ist, gelten die allgemeingültigen Vorschriften auch weiterhin für Sie. Wir bitten Sie daher, sich weiterhin an die Abstands- und Hygieneempfehlungen zu halten.
8. Welche Bestätigungen erhalte ich vom kantonsärztlichen Dienst?
Seit der Aufhebung der Isolations- und Quarantänepflicht wird nur noch eine Bestätigung des positiven Testresultats vom kantonsärztlichen Dienst verschickt. Nach einer Erkrankung können Sie sich eine Genesungsbescheinigung ausstellen lassen. Eine zusätzliche "Immunitätsbescheinigung" können wir leider nicht ausstellen. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite Covid-Zertifikat.
9. Muss bzw. darf ich mich nach Genesung noch gegen Covid-19 impfen lassen?
Eine Impfung wird auch Personen mit bereits erfolgter Erkrankung empfohlen. Weitere Informationen zur Impfung finden Sie unter Impfen.
10. Ich plane eine (Flug-)Reise und muss dafür einen negativen PCR-Test vorweisen. Erhalte ich eine Immunitätsbestätigung, falls der Test nach meiner Erkrankung weiterhin positiv ausfällt?
PCR-Tests können auch nach der Erkrankung noch einige Wochen positiv ausfallen, auch wenn Sie dann nicht mehr ansteckend sind. Nach Erkrankung können Sie sich ein Genesenen Zertifikat ausstellen lassen, siehe dazu unsere Seite Covid-Zertifikat. Eine darüberhinausgehende „Immunitätsbestätigung“ können wir leider nicht ausstellen.
11. Muss ich mich nach meiner Covid-19 Erkrankung erneut testen lassen?
Nein, ein erneuter Test nach Ende der Beschwerden wird nicht empfohlen. Die Testergebnisse können noch einige Zeit nach der Ansteckung positiv bleiben ohne dass Sie für andere Personen ansteckend sind.