Covid-Zertifikat

1. Was ist ein Covid-Zertifikat

Das Covid-Zertifikat ist eine Möglichkeit, eine komplette Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder einen negativen Corona-Test vorweisen zu können. Das Covid-Zertifikat wird in Papierform / elektronisch als PDF-Dokument zugestellt oder direkt mittels Transfer-Code in Ihre Covid Cert App überliefert. Zum Vorweisen eines Covid-Zertifikats können Sie entweder den Ausdruck oder die elektronische Version in der App nutzen. Zur Überprüfung Ihrer Identität beim Vorweisen Ihres persönlichen Covid-Zertifikats müssen Sie sich mittels Identitätsausweis oder Pass ausweisen.

Per 17.02.2022 wurde die Zertifikatspflicht in der Schweiz vom Bundesrat aufgehoben.

Das Covid-19-Zertifikat der Schweiz ist offiziell seit dem 9. Juli 2021 mit dem EU-Covid-Zertifikat kompatibel. Folglich wird das EU-Zertifikat in der Schweiz anerkannt und kann über die Schweizer Covid Certificate Check App verifiziert werden. Welche weiteren Länder über kompatible Zertifikate verfügen finden Sie hier. Umgekehrt wird das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat in diesen Ländern ebenfalls anerkannt (Achtung: Vom 16.11.21 bis zum 17.02.22 wurden mehrere Zertifikate ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind). Es gilt zu beachten, dass dies keine Garantie für die Einreise in andere Länder darstellt, und die Regelungen von Land zu Land verschieden sind und sich kurzfristig ändern können. Daher sind reiseinteressierte Personen gebeten, sich direkt beim Bundesamt für Gesundheit (Auslandsreisen und weltweite Zahlen (admin.ch)) und bei den Behörden des Ziellandes und der Fluggesellschaft über die genauen Reisebedingungen zu informieren. 

Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat und dessen Verwendung finden Sie auf der Website des BAG.

nach oben

2. Beantragung von Zertifikaten in Basel

1. Für Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft UND/ODER offiziellem Aufenthaltstitel in der Schweiz oder Schweizer Grenzgängerbewilligung gilt Folgendes*:

a) Genesung in der Schweiz oder im Ausland -> Antrag via Nationale Antragsstelle, online Zustellung

  • Ausnahme positives Resultat nach Teilnahme am Massentesten für Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz (z.B. Betriebliches Testen, Testen an Schulen) -> weitere Informationen zur Beantragung des Zertifikats finden Sie weiter unten (Beantragung Genesenenzertifikat nach Teilnahme am seriellen Testen)
  • Ausnahme Grenzgänger ohne Wohnadresse in der Schweiz -> Beantragung des Zertifikats via E-Mail an epi@bs.ch (einzureichende Dokumente siehe unten)

b) Impfungen in der Schweiz -> Bitte wenden Sie sich an die Stelle, die sie geimpft hat, für die Austellung eines entsprechenden Zertifikats. Falls dies dort nicht möglich ist, können Sie einen Antrag via E-Mail epi@bs.ch einreichen (inklusive Bestätigung der durchgeführten Impfung)

c) Impfungen im Ausland (gemäss EMA Liste)** -> Antrag via Nationale Antragsstelle, online Zustellung (Ausnahme: Grenzgänger ohne Wohnadresse in der Schweiz beantragen das Zertifikat via E-Mail an epi@bs.ch)

d) Impfungen im Ausland (nur von der WHO zugelassen)*** -> Antrag via E-Mail an epi@bs.ch und Abholung beim Migrationsamt, keine online Zustellung möglich

 

2. Einzureichende Dokumente bei Antrag via epi@bs.ch:

  • Kopie Pass/ID
  • Kopie Impfnachweis oder positiver PCR-Test (für Genesung im Ausland muss eine Isolationsanweisung oder ärztliche Bestätigung der durchgemachten Erkrankung beigelegt werden)
  • Ggf. Kopie Grenzgängerbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung in Basel (für Personen ohne CH-Staatsbürgerschaft)
  • Transfer-Code aus der Covid Cert App (für direkte Zustellung in die App)

 

Hinweis: Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig und in gut leserlicher Form ein. Anträge für Zertifikate, die nicht online zugestellt werden können, müssen bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag (Mo-Do) via epi@bs.ch eingereicht werden.

 

*Für Touristen können aktuell keine Impf- oder Genensenen-Zertifikate ausgestellt werden.

**Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech), COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson), Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna), Nuvaxovid / NVX-CoV2373 (Novavax), Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ (AstraZeneca), VLA2001 (Valneva Austria GmbH)

***SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP), CoronaVac (Sinovac), COVAXIN® /BBV152 (Bharat Biotech), Convidecia (CanSino Biologics)

nach oben

3. Beantragung Genesenenzertifikat nach Teilnahme am seriellen Testen (Kantonales Massentestprogramm)

Das zuständige Amt für die Beantragung eines Genesenenzertifikat nach Teilnahme am repetitiven Testen in Basler Betrieben oder Schulen (Kantonales Massentestprogram) ist abhängig vom Wohnort. 

Für Grenzgänger ohne Wohnort in der Schweiz gilt:

Genesenen-Zertifikate werden grundsätzlich durch die lokalen Behörden Ihres Wohnortes ausgestellt.

Für Personen wohnhaft in der Schweiz gilt:

Genesenen-Zertifikate werden nicht mehr durch den Kanton ausgestellt, sondern können neu über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat beantragt werden. Für den Antrag benötigen Sie kein Laborblatt oder Nachweis der Infektion, da Ihre Daten vorliegen.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben mit dem Erhalt des Zertifikates, senden Sie bitte eine E-Mail an unseren Massentest-Support:

Testungen in Schulen: Covid.Massentest.Schule@bs.ch

Testungen in Betrieben: Covid.Massentest.Betrieb@bs.ch

Machen Sie in der E-Mail bitte folgende Angaben: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, Organisation (Schule/ Betrieb), Testdatum

Bitte beachten Sie, dass wir keine Laborblätter/Testbefunde ausstellen können.

nach oben

4. Zertifikate für Antigen-Schnelltests

Per 02.05.2022 ist es möglich, für in der Schweiz durchgeführte Antigen-Schnelltests, welche positiv ausfallen, ein EU-kompatibles Genesenen-Zertifikat zu erhalten. Die Zertifikate können rückwirkend für ab dem 01.10.2021 durchgeführte, positive Antigen-Schnelltests beantragt werden. Der Test muss in diesem Fall zwingend in der Schweiz durchgeführt worden sein.

Sie haben folgende Optionen:

  1. Falls von der Teststelle angeboten, Ausstellung des Genesenen-Zertifikats direkt vor Ort oder durch das auswertende Labor. Bitte informieren Sie sich auf der Website der jeweiligen Teststelle.
  2. Beantragung via Nationale Antragsstelle 

Wichtig: Die rückwirkende Ausstellung von Genesenen-Zertifikaten für positive Antigen-Schnelltests, welche vor dem 01.10.2021 durchgeführt wurden, ist nicht zulässig.

BAG_FAQ_Anpassungen-Zertifikat-an-die-EU-ab-02_05_2022.pdf

BR Medienmitteilung

nach oben

5. Gültigkeitsdauer der Zertifikate

In der Schweiz sind Impfzertifikate 270 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis gültig (Ausnahme Impfstoff von Janssen: dort Gültigkeitsbeginn nach der 1. Impfung ab dem 22. Tag nach Verabreichung der Impfdosis).

Die Gültigkeit von Genesenenzertifikaten beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Test und dauert ab dem Testdatum. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 18.03.2022 wurde die Gültigkeitsdauer in der Schweiz auf 180 Tage verkürzt.

Da sich die Dauer der Gültigkeit von Land zu Land unterscheiden kann, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich vor einer Reise ins Ausland über die Gültigkeitsdauer Ihres Zertifikats im jeweiligen Land erkundigen.

nach oben

6. Einstellung des Zertifikatschalters

Ab dem 08.03.2022 wird der Schalter beim Migrationsamt nicht mehr von uns betrieben. Personen, die ihr Zertifikat persönlich abholen müssen, werden nach Stellung des Antrags per E-Mail von uns instruiert. 

nach oben

7. Fehlerhafte Angaben auf dem Zertifikat

Sollten Sie fehlerhafte oder unvollständige Angaben auf Ihrem Zertifikat feststellen (Zum Bsp. Name oder Geburtsdatum stimmen nicht überein mit den Angaben im Ausweis), bitten wir Sie, ein neues Zertifikat zu beantragen. Die Anfrage ist kostenlos und kann via E-Mail (Unterlagen zur Impfung, sowie Kopie von ID/Pass an epi@bs.ch) eingereicht werden.

Personen, welche über keinen Zugang zum Internet verfügen, können sich bei der kantonalen Infoline (Tel. 0800 463 666 / Mo-Fr: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr) melden.

nach oben

8. Covid-Zertifikat für Personen mit negativem Coronatest

Für Personen mit einem negativen PCR-Testergebnis erfolgt die Ausstellung des Zertifikats direkt durch das Labor. Das Zertifikat nach negativem PCR-Test ist während 72 Stunden ab Probeentnahme gültig.

Bei Personen mit einem negativen Antigen-Schnelltest ist die testende Stelle zuständig für die Ausstellung des Zertifikats. Das Zertifikat nach einem negativen Antigen-Schnelltest ist während 24 Stunden ab Probeentnahme gültig.

Für Selbsttests können keine Covid-Zertifikate ausgestellt werden.

Nach Teilnahme am seriellen Testen: Informationen zum Erhalt eines Zertifikates nach einem negativen Test bei Teilnahme am seriellen Testen (Kantonales Massentestprogramm) sind unter www.coronavirus.bs.ch/testen/massentests-in-betrieben (Abschnitt «Erhalt COVID-Zertifikat») verfügbar.

nach oben

9. Corona Ausnahmezertifikat

Es gibt Personen, die sich aus medizinischen Gründen (Details dazu entnehmen Sie bitte dem Anhang 4 der Covid-19-Verordnung besondere Lage) weder impfen noch testen lassen können. Diese Personen hatten eine Zeit lang die Möglichkeit, ein Ausnahmezertifikat zu erlangen. Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht in der Schweiz, können seit dem 17.02.2022 auch keine Ausnahmezertifikate mehr ausgestellt werden. Bereits voliegende Zertifikate bleiben weiterhin gültig.

nach oben

10. Covid-Zertifikat in der «COVID Certificate»-App

Wir empfehlen Ihnen, die Covid Certificate App herunterzuladen. Sie können Ihr Zertifikat in der Folge in die App hochladen und stets digital mit sich tragen. Die Daten werden in keinem zentralen System gespeichert.

Es ist möglich mehrere Covid-Zertifikate in der App abzuspeichern, beispielsweise, wenn Sie mehrere negative Testresultate haben oder die Zertifikate Ihrer Familienangehörigen speichern möchten. In der App lässt sich auch anzeigen, wie lange das Covid-Zertifikat gültig ist, beziehungsweise wann es in der Schweiz abläuft.

Auf Verlangen können Sie das Zertifikat auf Papier, im PDF-Format oder mittels App vorweisen. Die Zertifikate sind nur zusammen mit der ID oder dem Pass gültig. 

Hinweis zum Verlust des Telefons/Löschung der App: Wir empfehlen Ihnen Ihre Zertifikate als PDF auf dem PC/Speichermedium bzw. als Papier-Ausdruck aufzubewahren, da z.B. bei einem Verlust des Telefons oder Löschung der App auch das Zertifikat unwiderruflich gelöscht wird.

nach oben

Download der Covid Certificate App im Apple App Store

QR Code für den Download der Certificate App im Apple App Store

Mit dem iPhone / iPad kann der nebenstehende QR-Code eingescannt werden. Danach öffnet sich die Seite der App im Apple App Store. 

Es kann auch mit dem Link auf die Seite der App im Apple App Store zugriffen werden:
Zur App im Apple App Store

Download der Covid Certificate App im Google Play Store

QR Code für den Download der Certificate App im Apple App Store

Mit dem Android Smartphone / Tablet kann der nebenstehende QR-Code eingescannt werden. Danach öffnet sich die Seite der App im Google Play Store.

Es kann auch mit dem Link auf die Seite der App im Google Play Store zugriffen werden:
Zur App im Google Play Store

 

Download der Covid Certificate App in der Huawei AppGallery

Es kann mit dem Link auf die Seite der App in der HUAWEI AppGallery zugriffen werden:: HUAWEI AppGallery