Einreise in die Schweiz
Aktuelle Bestimmungen
Per 17.02.2022 hat der Bund die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben. Aktuell muss daher bei der Einreise kein Impf-, Genesungs- oder negativer Test-Nachweis vorgelegt werden. Ebenfalls entfällt die Pflicht, ein ausgefülltes Einreiseformular vorzuweisen.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Einreise auch über die aktuellen Bestimmungen auf der Seite des BAG.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Für Fragen zu möglichen Ausnahmen steht das Gesundheitsdepartement via E-Mail (epi@bs.ch) gerne zur Verfügung.